Gilt als Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen §4 (3) Pflegeberufe Ausbildungs-/ und Prüfungsverordnung Der Gesetzgeber betont, dass es sich bei der Praxisanleitung um eine berufs-pädagogische Zusatzqualifikation handelt. Das Seminar nimmt verschiedene berufspädagogische Konzepte, z. B. die Situationsorientierung, die Handlungsorientierung, und Erkenntnisse, z. B. die Bedeutung der Reflexion, in den Blick und überträgt sie auf die Ausbildung nach dem Pflegeberufgesetz.
Kommunikation; herausforderndes Verhalten; Methodik; Didaktik; Fallbesprechung; Generationen in der Ausbildung
IWK Potsdam
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