Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, ist eine Förderung
- durch die Agentur für Arbeit
- oder durch Bafög möglich.
Für Teilnehmer/-innen, die öffentliche Gelder erhalten (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund/Land o. ä.), wird das Schulgeld gesondert berechnet. Auf Antrag können nicht geförderte Teilnehmer in sozialen Härtefällen einen Zuschuss zur Reduzierung des Schulgeldes über das Institut beantragen.