Bekanntmachung
Es besteht gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften eine Veröffentlichungspflicht für
- freihändige Vergaben ab 15.000 Euro netto sowie bei beschränkten Vergaben ab 25.000 Euro netto im Bereich von Bauleistungen.
- bei Verhandlungsvergaben und beschränkten Vergaben ab 25.000 Euro netto im Bereich für Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen.
Maßgeblich ist der Auftragswert des abgeschlossenen Vertrages.
Veröffentlichung über die Auftragsvergabe erfolgt für die Dauer von 3 Monaten nach Zuschlagserteilung.