Erzieher*in - Teilzeit
Art & Dauer
Der theoretische Unterrichtet findet an 2 Tagen in der Woche statt, an den übrigen Tagen arbeiten Sie in ihrer jeweiligen sozialpädagogischen Einrichtung.
Die praktische Ausbildung umfasst
- 600 Praxisstunden in (300 pro Ausbildungsjahr)
- Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei verschiedenen Bereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0-3, 3-6, 6-10, 10-14, 14-21 Jahre), der zweite Einsatzbereich umfasst mindestens 180 Stunden.
- D.h. 420 Praxisstunden können in einem Entwicklungsbereich absolviert werden
- 180 Praxisstunden müssen in einem anderen Entwicklungsbereich geleistet werden.
Gesamte Ausbildungszeit in Teilzeit: 3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und
- Arbeitsvertrag über mindestens 15 Stunden pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in“
- Deutsch
- berufsbezogenen Lernbereich – Theorie
- berufsbezogenen Lernbereich – Praxis
ODER:
- Neu ab Schuljahr 2023/24: Kinderpfleger*innen mit Realschulabschluss und dreijähriger Berufserfahrung (mindestens im Rahmen einer Halbtagsstelle).
- Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
- Einschlägiger (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss
- gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung
(Heilerziehungspfleger*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Hebammen, Pflegepädagog*innen (Bachelor oder Diplom), Gesundheits- und Sozialmanager*innen, Sporttherapeut*innen, Bewegungspädagog*innen)- hier sind 600 Stunden einschlägige Praxis vorab zu leisten !
Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligen Dienstes bestehen.
Fördermöglichkeiten
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, ist eine Förderung
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich
- Amt für Ausbildungsförderung BAföG
Bewerbungsunterlagen
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Bewerbungsanschreiben
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Tabellarischer Lebenslauf
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Passbild
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Schulabschlusszeugnis bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigung (beglaubigt)
Vor Ausbildungsbeginn sind einzureichen:
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Ärztliche Bescheinigung
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Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
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Nachweis über die Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache Kompetenzstufe B1, sofern die Herkunftssprache nicht Deutsch ist
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Belehrung über Infektionsschutzgesetz
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Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz (Masern)
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Die Bewerbungskosten sind vom Bewerber zu tragen.
- Es wird kein Schulgeld erhoben
Kontaktdaten
IWK Delmenhorst
Lahusenstr. 5, 27749 Delmenhorst
Tel: 04221 - 93510
Fax: 04221 - 935164
E-Mail: delmenhorst@iwk.eu