1 Jahr
• Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
Grundlage ist das Thüringer Gesetz über Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz – ThürPflHG) 21. November 2007
Es besteht die Möglichkeit folgende Fördermittel in Anspruch zu nehmen:
Die Bewerbungskosten sind vom Bewerber*in zu tragen
IWK Nordhausen
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
99734 Nordhausen
Tel: 03631 / 9792991
E-Mail: nordhausen@iwk.eu