Vollzeit
Bei vorliegender Voraussetzung besteht ggf. die Möglichkeit folgende Fördermittel in Anspruch zu nehmen:
Bei der Übernahme der Lehrgangskosten durch öffentliche Träger (z. B. der Deutschen Rentenversicherung Bund/Land o. Ä.) wird das Schulgeld gesondert berechnet.
Auf Antrag können nicht geförderte Teilnehmer*innen in sozialen Härtefällen einen Zuschuss zur Reduzierung des Schulgeldes über das Institut beantragen.
Die Bewerbungskosten sind von den Bewerber*innen zu tragen.
IWK Nordhausen
Bahnhofstraße 21
99734 Nordhausen
Tel: 03631 / 9792991
E-Mail: nordhausen@iwk.eu