Jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen gemäß § 4 PflAPrV
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern am und für den Patienten sowie für die Angehörigen verlangt von einem Praxisanleiter täglich hohes Fachwissen. Wir möchten Ihnen mit unseren Fortbildungsschwerpunkten ein gezieltes Angebot zur Wissensauffrischung, -förderung und -verinnerlichung für Praxisanleiter*innen geben. Gemäß §4 PflAPrV sind ausgebildete Praxisanleiter*innen verpflichtet, jährlich mindestens 24h einen berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.
Seminar/Fortbildugnsinhalte
- Formulierung und Bewertung von Praxisaufgaben
- Erarbeitung von Lernaufträgen
- Kompetenzentwicklung der Auszubildenden im pflegepraktischen Alltag
- Prüfungsmodalitäten und Prüfungsvorbereitung
Als Inhouse-Seminar anfragen
- Kennziffer
- H01525
- Zielgruppe
- Praxisanleiter*innen in der Pflege
- Gesamtstundenzahl
- 24 Unterrichtsstunden
- Fortbildungspunkte
- 12 Punkte
- Dozent/-in
- IWK Team
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Investition
- 369,00 Euro
Kontaktdaten
IWK Halle
Merseburger Str. 237
06130 Halle
Tel: 0345 / 5205640
E-Mail: halle@iwk.eu