PeBeM - Personalbemessung in der Pflege 2024

PeBeM - Personalbemessung in der Pflege 2024

 

Die Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) ist ein neues Verfahren zur Berechnung des Personalbedarfs

in vollstationären Pflegeeinrichtungen, das am 1. Juli 2023 in Kraft trat.

Gesetzliche Grundlage

Die PeBeM wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingeführt und ist im § 113c SGB XI geregelt. Sie löst die bisherige Fachkraftquote ab.

Umsetzungsrahmen

Die PeBeM gilt für alle Einrichtungen der stationären Langzeitpflege.

Für die vollständige Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025.

Der Personalbedarf wird individuell für jede Einrichtung anhand der Anzahl der Bewohner mit Pflegegrad 1-5 berechnet.

Es sind drei Qualifikationsniveaus vorgesehen: Pflegefachkräfte (QN 4), Assistenzkräfte mit 1-2-jähriger Ausbildung (QN 3) und Hilfspersonal (QN 1 und QN 2).

Die PeBeM führt effektiv zu einer Absenkung der Fachkraftquote und Anhebung der Hilfskraftquote.

Ziel ist eine professionelle pflegerische Versorgung und bessere Arbeitsbedingungen.

 

Basisqualifikation für ungelernte Pflegekräfte - QN2 

 

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