Erzieher*in - Teilzeit
Art & Dauer
Der theoretische Unterrichtet findet an 2 Tagen in der Woche statt, an den übrigen Tagen arbeiten Sie in ihrer jeweiligen sozialpädagogischen Einrichtung.
Die praktische Ausbildung umfasst
- 600 Praxisstunden in (300 pro Ausbildungsjahr)
- Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei verschiedenen Bereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0-3, 3-6, 6-10, 10-14, 14-21 Jahre), der zweite Einsatzbereich umfasst mindestens 180 Stunden.
- D.h. 420 Praxisstunden können in einem Entwicklungsbereich absolviert werden
- 180 Praxisstunden müssen in einem anderen Entwicklungsbereich geleistet werden.
Gesamte Ausbildungszeit in Teilzeit: 3 Jahre
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und
- Arbeitsvertrag über mindestens 15 Stunden pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in“
- Deutsch
- berufsbezogenen Lernbereich – Theorie
- berufsbezogenen Lernbereich – Praxis
ODER:
- Kinderpfleger*innen mit Realschulabschluss und dreijähriger Berufserfahrung (mindestens im Rahmen einer Halbtagsstelle).
- Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
- Einschlägiger (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss
- gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung
(Heilerziehungspfleger*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Hebammen, Pflegepädagog*innen (Bachelor oder Diplom), Gesundheits- und Sozialmanager*innen, Sporttherapeut*innen, Bewegungspädagog*innen)- hier sind 600 Stunden einschlägige Praxis vorab zu leisten !
Anrechnungsmöglichkeiten von einschlägigen Praxiszeiten erbracht im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligen Dienstes bestehen.
Zugangsvoraussetzungen für Quereinsteiger
- Kinderpfleger*innen mit Realschulabschluss und dreijähriger Berufspraxis
- Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik
- Einschlägiger (sozial-)pädagogischer Hochschulabschluss
Weitere Informationen für die Zugangsvoraussetzungen für den Quereinstieg "Erzieher*in".
Zusatzqualifikation
Sie erhalten mit dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts eine Teilnahmebescheinigung zum Thema "Grundlagen der kollegialen Beratung", wenn Sie mindestens 75 Prozent des entsprechenden Unterrichts anwesend waren.
Fördermöglichkeiten
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, ist eine Förderung
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich
- Amt für Ausbildungsförderung BAföG
Bewerbungsunterlagen
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Bewerbungsanschreiben
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Tabellarischer Lebenslauf
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Passbild
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Schulabschlusszeugnis bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigung (beglaubigt)
Vor Ausbildungsbeginn sind einzureichen:
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Ärztliche Bescheinigung
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Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
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Nachweis über die Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache Kompetenzstufe B1, sofern die Herkunftssprache nicht Deutsch ist
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Belehrung über Infektionsschutzgesetz
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Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz (Masern)
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Die Bewerbungskosten sind vom Bewerber zu tragen.
- Es wird kein Schulgeld erhoben
Weitere Termine
Kontaktdaten
IWK Delmenhorst
Lahusenstr. 5, 27749 Delmenhorst
Tel: 04221 - 93510
E-Mail: delmenhorst@iwk.eu