Mit diesem Ausbildungsangebot gemäß der Anlage 5a des Rahmenvertrags LAG FW vom 11.01.2022 können auch Personen ohne Berufserfahrung in der Pflege zur Durchführung von Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und 2 zugelassen werden. Dadurch wird es möglich, MitarbeiterInnen ohne vorherige Berufserfahrung in der Pflege vom ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen und sie im eigenen Betrieb für die Behandlungspflege auszubilden.
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