Pflegefachsprachliche Kompetenzprüfung

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Kurzbeschreibung

Ausländische Pflegekräfte, die eine Eignungsprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege laut Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege § 20a und § 20b oder Pflegeberufegesetz §41 in Deutschland ablegen möchten, müssen auf dem Wege der Erlaubnisverfahren nachweisen, dass sie über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau GER B2 Pflege verfügen.
Wenn Sie an einer Eignungsprüfung in der IWK GmbH teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen alternativ die „Pflegefachsprachliche Kompetenzprüfung“ an, die nach der Vorgabe des Niedersächsischen Ministerium für Soziales Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erstellt und durchgeführt wird, um damit Ihre Sprachkenntnisse, die zur Ausübung des Pflegeberufs nötig sind, nachzuweisen.

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