Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-) stationäre Pflege

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen erfüllen damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eröffnung und zum Betrieb einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 SGB XI. Demnach müssen Pflegeeinrichtungen seit dem 01.07.2008 über eine leitende Pflegefachkraft mit einer 460 Stunden Weiterbildung verfügen. Bedingt durch die gravierenden strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen werden sich Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege nur dann erfolgreich auf dem Markt dauerhaft behaupten, wenn sie über ein gelebtes und professionelles Management verfügen. Der verantwortlichen Pflegefachkraft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie ist die zentrale Schaltstelle im komplexen System der pflegerischen Versorgung und Betreuung. Unsere Weiterbildung befähigt die verantwortliche Pflegefachkraft, die Mitarbeiter*innen so zu fördern, dass sie selbständiger und teamorientierter handeln. Sie werden lernen, Arbeitsabläufe effektiver und effizienter zu strukturieren und zu organisieren. Unter Berücksichtigung der allgemeinen rechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung werden Sie insgesamt theoretisch fundiert und dennoch sehr praxisnah auf Ihre Leitungsfunktion vorbereitet.
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